Ihr Steuer- und Finanzratgeber
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Fazit der Serie – Wie Sie Ihre Steuern als Ärzt:in wirklich im Griff haben
Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung einfach erklärt
Umsatzsteuer in der Arztpraxis – bin ich befreit oder nicht?
Wann zahlen Sie Steuern – und wie viel überhaupt?
Einnahmen sind nicht gleich Gewinn – was Sie als Ärzt:in wirklich verdienen
Als Ärztin oder Arzt sind Sie Expert:in für Gesundheit, nicht für Paragrafen. Und das ist gut so. Doch zwischen Kassenabrechnungen, Praxisführung und Investitionen stellen sich steuerliche Fragen, die komplex, zeitintensiv – und teuer – sein können, wenn man sie allein angeht. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, warum eine spezialisierte Steuerberatung für Ärzt:innen nicht nur entlastet, sondern echten Mehrwert schafft – finanziell, rechtlich und persönlich.
Warum jetzt der richtige Zeitpunkt für steuerliche Optimierung ist Das Jahresende naht und mit ihm die beste Gelegenheit, Ihre Steuerlast noch für 2025 aktiv zu gestalten. Gerade für selbständige Ärzt:innen bietet das vierte Quartal eine Vielzahl an Möglichkeiten, um gezielt zu investieren, Freibeträge zu sichern oder Nachzahlungen vorzubeugen. Basierend auf unserer Checkliste Steuertipps zum Jahresende 2025 fassen wir die wichtigsten Handlungsfelder für Ihre Ordination kompakt zusammen.
Viele Ärzt:innen gehen davon aus, dass sie als Angestellte kein großes Thema rund um die Steuer haben – Gehalt kommt, Lohnsteuer geht, und das war’s. Doch gerade bei höheren Einkommen, Immobilieninvestitionen, Kindern oder Studienkosten lohnt sich ein zweiter Blick. Denn: Die größte Steuerlast entsteht oft nicht in der Ordination – sondern im Privatbereich.
Von Gründung bis Sozialversicherung: Was Ärzt:innen über die Ärzte-GmbH wirklich wissen müssen – inklusive Fallstricke und Entscheidungshilfe.
Wann lohnt sich eine Ärzte-GmbH? Welche Vorteile bietet sie wirklich – und worauf muss man achten? Hier erfahren Sie, ob die GmbH für Ihre Ordination passt.
Als Ordinationsinhaber:in möchten Sie Ihren Praxisbetrieb effizient und rechtssicher gestalten – auch im Umgang mit Mitarbeiter:innen. Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen und der jeweils geltende Kollektivvertrag (KV) sind dabei entscheidend: Sie regeln Arbeitszeiten, Entlohnung, Kündigungsfristen und zahlreiche weitere Aspekte. Wir zeigen Ihnen, welche Pflichten sich daraus für Sie als Dienstgeber:in ergeben und welche Besonderheiten im ärztlichen Umfeld gelten.
Wer als niedergelassene:r Ärzt:in Mitarbeiter:innen beschäftigt, übernimmt automatisch die Rolle der Arbeitgeber:in – samt arbeitsrechtlicher, steuerlicher und organisatorischer Verpflichtungen. Auch wenn diese Aufgaben oft neben dem medizinischen Alltag als Belastung erscheinen, lassen sie sich mit guter Vorbereitung effizient umsetzen. In diesem Beitrag erhalten Sie einen praxisnahen Überblick über Ihre zentralen Pflichten – rechtssicher und verständlich erklärt.
Wer eine Wahlarztpraxis aufgibt oder überträgt, stellt sich früher oder später die Frage: Ist der Verkauf des Patientenstocks von der Umsatzsteuer befreit? Immerhin sind ärztliche Leistungen nach § 6 Abs. 1 Z 19 UStG grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Die Antwort: Nein – der Verkauf eines Patientenstocks fällt nicht unter die Umsatzsteuerbefreiung für ärztliche Leistungen. Warum das so ist und worauf Sie achten müssen, erklären wir in diesem Beitrag.
Als Wahlärzt:in genießen Sie unternehmerische Freiheit und arbeiten eigenverantwortlich. Gleichzeitig sind Sie selbständig tätig – und damit steuerlich voll verantwortlich. Doch was bleibt am Ende des Jahres übrig? Und wie können Sie Ihre Steuerlast senken?
Immer mehr Ordinationen steigen auf digitale Abläufe um – von der Belegerfassung bis zur Patient:innenkommunikation. Was früher in Aktenschränken verstaubte, findet heute digital statt: effizient, platzsparend und steuerlich optimierbar. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, wie Sie als Ärzt:in durch eine papierlose Praxis nicht nur Zeit, sondern auch Steuern sparen.
Als niedergelassene:r Arzt:Ärztin investieren Sie laufend in Ihre Ordination, Ihre Ausbildung und die Versorgung Ihrer Patient:innen. Viele dieser Ausgaben sind steuerlich absetzbar – vorausgesetzt, sie sind betrieblich veranlasst und richtig dokumentiert.
Als Vertretungsarzt oder -ärztin auf Honorarbasis genießen Sie viele Freiheiten – gleichzeitig bringt diese selbständige Tätigkeit aber steuerliche Pflichten mit sich. Wer die wichtigsten Regeln kennt, kann von Anfang an Steuern sparen und Risiken vermeiden. In diesem Beitrag erfahren Sie, was Sie rund um Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Sozialversicherung und Betriebsausgaben beachten sollten.
Immer mehr Ärzt:innen arbeiten als Vertretung auf Honorarnotenbasis – flexibel, selbständig und gut bezahlt. Doch diese Unabhängigkeit bringt auch steuerliche Pflichten mit sich. Wer den Unterschied zur Anstellung nicht kennt, riskiert unangenehme Überraschungen bei Steuer und Sozialversicherung. In diesem Beitrag erfährst du, was du als Vertretungsarzt:ärztin steuerlich beachten musst – von der Anmeldung bis zur Betriebsausgabe.
Ein Medizinstudium ist nicht nur zeitintensiv, sondern auch teuer – Studiengebühren, Fachliteratur, Reisespesen und Prüfungsgebühren summieren sich schnell. Viele angehende Ärzt:innen stellen sich daher die Frage: Kann ich diese Kosten steuerlich absetzen?