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Montag, 02.02.2026

Karenz & Wiedereinstieg: Steuerliche Tipps für Ärzt:innen

Warum das Thema für Ärzt:innen besonders wichtig ist

Im Gegensatz zu angestellten Ärzt:innen stehen selbständige Wahlärzt:innen und Praxispartner:innen bei einer Babypause vor steuerlichen, sozialversicherungsrechtlichen und beitragsrechtlichen Herausforderungen – denn weder das Finanzamt noch der Wohlfahrtsfonds oder die SVS passen ihre Vorschreibungen automatisch an.

 

Karenz: Was ändert sich steuerlich?

Während der Karenzzeit entsteht oft kein oder nur geringes Einkommen – doch viele Abgaben basieren auf alten Steuerbescheiden.

Was Sie beachten sollten:

  • Einkommensteuer-Vorauszahlungen werden auf Basis der Einkünfte vor der Karenz festgesetzt – sofern kein Herabsetzungsantrag gestellt wird.

  • SVS-Beiträge werden ebenfalls nach dem Einkommen des letzten Steuerbescheides berechnet – trotz temporärem Einnahmenausfall.

  • Wohlfahrtsfonds (WFF): Auch dieser kann Höchstbeiträge vorschreiben, wenn keine Befreiung beantragt wird.

Wichtig: Karenz bedeutet nicht automatisch eine Beitragsbefreiung! Es braucht formlose, aber fristgerechte Anträge bei Finanzamt, SVS und Concisa (WFF-Verwaltung).

 

Herabsetzungsantrag und Befreiungen beantragen

Um während der Karenz keine unnötigen Liquiditätsengpässe zu riskieren, sollten folgende Maßnahmen gesetzt werden:

a) ESt-Vorauszahlungen herabsetzen

  • Antrag online via FinanzOnline möglich

  • Glaubhaftmachung des voraussichtlichen Einkommens im Karenzjahr

b) SVS-Herabsetzung oder Ruhendmeldung

  • Antrag direkt bei der SVS

  • Ruhendmeldung möglich, wenn keine ärztliche Tätigkeit erfolgt

  • Auch teilweise Herabsetzungen (bei geringfügiger Tätigkeit) möglich

c) Wohlfahrtsfonds: Karenzmeldung

  • Schriftlicher Antrag bei Concisa notwendig

  • Einkommensnachweis + Angabe des Karenzzeitraums

  • Ergebnis: Reduzierter oder entfallender Jahresbeitrag

 

Der steuerliche Wiedereinstieg

Wer nach der Elternzeit wieder ärztlich tätig wird, muss einiges beachten:

  • Wiederaufnahme an die SVS melden

  • Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zeitnah führen,

  • Belegaufbewahrung, auch für Vorbereitungszeiten (Ordination, Homepage, Marketing)

Tipp: Kosten im Wiedereinstiegsjahr (z.B. für Praxisaufbau, Werbung) können oft als Betriebsausgabe abgesetzt werden, auch wenn noch geringe Einnahmen vorhanden sind.

 

Besonderheiten für Wahlärzt:innen

  • Bei längerer Karenz: Ordinationsbetrieb „ruhend“ melden (optional bei Ärztekammer)

  • Wiedereinstieg in kleinen Schritten möglich (z.B. halbe Ordinationstage), aber steuerlich wie betrieblich zu dokumentieren

  • Kooperationen mit Kolleg:innen oder Vertretungsmodelle können helfen, die Praxis am Laufen zu halten

 

Fazit

Karenz ist kein steuerliches „Aus“, sondern eine Phase, die kluge Planung erfordert. Wer frühzeitig handelt, kann viele finanzielle Belastungen vermeiden und den Wiedereinstieg optimal vorbereiten – sowohl organisatorisch als auch steuerlich.

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Hinweis: Es gelten die rechtlichen Vorschriften zum Stichtag 02.02.2026. Eine Anpassung an eventuelle rechtliche Änderungen wird in diesem Artikel nicht vorgenommen.

Anna Pasquale, LL.M. (WU) BSc (WU)
Anna Pasquale, LL.M. (WU) BSc (WU)
Director I Steuerberaterin

Anna Pasquale ist Steuerberaterin und Director von Simplify Tax Steuerberatung. Sie konzentriert sich darauf, maßgeschneiderte Lösungen für ihre Klienten zu finden. Mit einem klaren Blick für Details und einem proaktiven Ansatz unterstützt sie Unternehmen und Privatpersonen, ihre steuerlichen Herausforderungen effektiv zu meistern.

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