Jahresende in Sicht? So nutzen Ärzt:innen letzte Steuersparchancen
Warum jetzt der richtige Zeitpunkt für steuerliche Optimierung ist
Das Jahresende naht und mit ihm die beste Gelegenheit, Ihre Steuerlast noch für 2025 aktiv zu gestalten. Gerade für selbständige Ärzt:innen bietet das vierte Quartal eine Vielzahl an Möglichkeiten, um gezielt zu investieren, Freibeträge zu sichern oder Nachzahlungen vorzubeugen.
Basierend auf unserer Checkliste Steuertipps zum Jahresende 2025 fassen wir die wichtigsten Handlungsfelder für Ihre Ordination kompakt zusammen.
1. Investieren mit System: Gewinnfreibetrag optimal nutzen
Bis EUR 33.000 Gewinn: automatischer Grundfreibetrag von 15 % (max. EUR 4.950).
Darüber hinaus: investitionsbedingter Gewinnfreibetrag bis zu 13 %.
Geeignete Investitionen: Medizinische Geräte, Praxissoftware, Einrichtung, Fahrzeuge (kein Luxus-PKW), EDV.
Wichtig: Nur körperliche, abnutzbare, neue Wirtschaftsgüter mit Nutzungsdauer von mindestens 4 Jahren.
2. Einnahmen und Ausgaben steuern
Rechnungslegung verschieben: Einnahmen ins nächste Jahr legen (bei Istbesteuerung).
Ausgaben vorziehen: Anschaffungen oder Reparaturen noch 2025 bezahlen.
Umsatzgrenze überwachen: Für Kleinunternehmerregelung oder Pauschalierung wichtig.
3. Sozialversicherungsbeiträge optimieren
SVS-Vorauszahlungen prüfen und gegebenenfalls anpassen.
Hochrechnung erstellen, um Nachzahlungen bei Einkommen über der Mindestbemessung zu vermeiden.
Rücklagen bilden: Mindestens 30–40 % vom Gewinn auf Steuerkonto zurücklegen.
4. Investitionen in Digitalisierung absetzen
Investitionen in digitale Praxisprozesse (z. B. e-Rezept, Terminbuchung, digitale Buchhaltung) können sofort oder beschleunigt abgeschrieben werden.
Auch Schulungen und Lizenzen für Praxis-IT oder Datenschutz sind abzugsfähig.
5. Mitarbeitende und Lohnnebenkosten clever planen
Mitarbeiterprämien (bis 3.000 EUR) können 2025 steuerfrei ausbezahlt werden (abhängig von der gesetzlichen Verlängerung).
Aus- und Weiterbildungen der Mitarbeitenden sind als Betriebsausgabe abzugsfähig.
Sonderzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld) richtig versteuern lassen.
6. Private Ausgaben korrekt zuordnen
Abgrenzung Betrieb/Privat: z. B. bei Kfz, Handy, Homeoffice.
Fahrtenbuch führen, um echten betrieblichen Nutzungsanteil zu dokumentieren.
Prüfen Sie, ob Rückstellungen oder Abgrenzungen möglich sind (z. B. für offene Honorarnoten).
7. Steuerliche Sonderthemen rechtzeitig planen
Pensionsrückstellung oder Zukunftsvorsorge (bei Gruppenpraxis oder GmbH)
Spenden absetzen: Nur bei Zahlung vor 31.12.2025 berücksichtigungsfähig.
Steuerberatungskosten: Auch diese sind als Betriebsausgaben absetzbar.
Fazit
Wer als Ärztin oder Arzt bis Jahresende gezielt handelt, kann bares Geld sparen. Gemeinsam mit Ihrer Steuerberatung lassen sich die richtigen Weichen stellen – individuell, gesetzeskonform und zukunftsorientiert.
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Director I Steuerberaterin
Anna Pasquale ist Steuerberaterin und Director von Simplify Tax Steuerberatung. Sie konzentriert sich darauf, maßgeschneiderte Lösungen für ihre Klienten zu finden. Mit einem klaren Blick für Details und einem proaktiven Ansatz unterstützt sie Unternehmen und Privatpersonen, ihre steuerlichen Herausforderungen effektiv zu meistern.