Beitrags Bild: Welche Belege muss ich aufheben – und wie lange?
Montag, 22.12.2025

Welche Belege muss ich aufheben – und wie lange?

Die rechtliche Grundlage

Laut §132 BAO (Bundesabgabenordnung) müssen alle steuerlich relevanten Unterlagen mindestens sieben Jahre aufbewahrt werden. Bei Geschäften mit Bezug zu Immobilien oder geförderten Projekten kann sich diese Frist auf bis zu 22 Jahre verlängern.

Diese Belege müssen Sie unter anderem aufbewahren:

  • Eingangs- und Ausgangsrechnungen

  • Honorarnoten, Gutachtenabrechnungen

  • Kassabelege, Tagesabschlüsse, Registrierkassendaten

  • Kontoauszüge, Zahlungsnachweise, Bankbestätigungen

  • Verträge, Leasingunterlagen, Kreditnachweise

  • Fahrtenbücher, Reisekostenaufstellungen

  • Versicherungsnachweise (Betriebs-, Rechtsschutz, Berufshaftpflicht)

  • Jahresabschlüsse, Steuerbescheide, Erklärungen

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Tipps für die Praxis

  • Digitale Aufbewahrung ist zulässig, solange Lesbarkeit und Unverfälschbarkeit gewährleistet sind.

  • Nutzen Sie Cloudspeicher mit Backup, um Verlust vorzubeugen.

  • Arbeiten Sie mit klaren Belegordnern (z. B. nach Jahr, Belegart, digital + physisch)

  • Markieren Sie besonders lang aufzubewahrende Unterlagen, z. B. Immobilienkauf

 

Fazit

Eine saubere Belegorganisation ist die Basis für jede ordentliche Buchhaltung. Sie entlastet Sie im Alltag, in der Zusammenarbeit mit Ihrer Steuerberatung und vor allem im Fall einer Prüfung.

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Mag. Dimitar Zlatev
Mag. Dimitar Zlatev
Managing Director | Steuerberater

Mag. Dimitar Zlatev ist Steuerberater und Managing Director von Simplify Tax Steuerberatung. Er unterstützt Unternehmen und Privatpersonen in sämtlichen steuerlichen Fragen als kompetenter Partner. Bei komplexen Sachverhalten kreiert er verständliche und umsetzbare Lösungen.

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