Serie "Steuern verstehen für Ärzt:innen" - Teil 2
Teil 2: Wann zahlen Sie Steuern – und wie viel überhaupt?
Ein Überblick für selbständige Ärzt:innen
Viele Ärzt:innen erleben es jedes Jahr: Das Finanzamt verschickt einen Bescheid über hohe Nachzahlungen oder Vorauszahlungen, die so nicht erwartet wurden. Die Ursache liegt häufig in einem fehlenden Verständnis für den Zahlungszeitpunkt und die Bemessungsgrundlagen der wichtigsten Steuerarten.
Welche Steuern betreffen selbständige Ärzt:innen?
Einkommensteuer (ESt):
Bemessungsgrundlage: Gewinn aus selbständiger Tätigkeit
Progressiver Tarif (bis zu 55 %)
Vorauszahlungen quartalsweise, endgültige Berechnung im Rahmen der Jahressteuererklärung
Sozialversicherung (SVS):
Pflichtversicherung für selbständig Erwerbstätige
Rund 26 % vom Gewinn (Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung)
Beitragsgrundlagen werden teils geschätzt und später nachverrechnet
Umsatzsteuer (USt):
Fällt nur an, wenn steuerpflichtige Leistungen erbracht werden (z. B. Gutachten, ästhetische Behandlungen)
Entweder monatliche oder vierteljährliche Ermittlung und Vorauszahlungen
Kammerumlagen (z. B. Ärztekammer):
Je nach Bundesland und Beitragsordnung
Teils pauschal, teils gewinnabhängig
Wann sind diese Abgaben zu leisten?
Vorauszahlungen zur Einkommensteuer: jeweils zum 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11.
SVS-Vorauszahlungen: ebenfalls quartalsweise, jeweils zum 28.2., 31.5., 31.8. und 30.11.
Umsatzsteuer-Voranmeldung: monatlich oder quartalsweise, je nach Umsatzgröße. Bei monatlicher Voranmeldung jeweils zum 15. des zweitfolgenden Monats; bei quartalsweiser Voranmeldung jeweils zu denselben Terminen wie die Einkommensteuervorauszahlungen
Endgültige Zahlungen: mit Bescheid nach Einreichung der Steuererklärung
Warum Vorauszahlungen oft zu hoch oder zu niedrig sind
Das Finanzamt setzt die Höhe der Vorauszahlungen auf Basis des letzten Steuerbescheids fest. Wenn Ihr Gewinn inzwischen stark gestiegen ist (z. B. bei voller Auslastung nach Praxisgründung), drohen hohe Nachzahlungen. Umgekehrt kann es auch zu Überzahlungen kommen.
Wie Sie sich vor Nachzahlungen schützen
Laufende Gewinnhochrechnung: Ideal ist eine monatliche oder zumindest quartalsweise Vorschau Ihrer Praxiszahlen.
Rücklagen bilden: Ein bewährter Richtwert: 40 % vom Gewinn auf einem separaten Steuerkonto zurücklegen. Hier ist aber Vorsicht geboten, da der Richtwert von vielen Faktoren abhängt. Ermitteln Sie diesen am besten gemeinsam mit Ihrem Steuerberatungsteam!
Anpassungsantrag stellen: Sie können beim Finanzamt eine Anpassung der Vorauszahlungen beantragen, wenn sich Ihr Gewinn wesentlich ändert. Vorsicht: eine Anpassung der laufenden Vorauszahlungen ist immer nur bis 30.09. des jeweiligen Jahres möglich; danach sind für das laufende Jahr keine Anpassungen mehr möglich.
Steuerplanung im Herbst: Idealer Zeitpunkt, um gemeinsam mit der Steuerberatung steuerliche Maßnahmen zu setzen.
Fazit
Steuern und Abgaben sind planbar – wenn man die zugrunde liegenden Mechanismen kennt. Wer seine Zahllasten kennt, bleibt liquide, gelassen und hat Spielraum für Investitionen.
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In Teil 3 informieren wir Sie über die Umsatzsteuer.
Mag. Dimitar Zlatev ist Steuerberater und Managing Director von Simplify Tax Steuerberatung. Er unterstützt Unternehmen und Privatpersonen in sämtlichen steuerlichen Fragen als kompetenter Partner. Bei komplexen Sachverhalten kreiert er verständliche und umsetzbare Lösungen.