Privatvermögen, Kinder & Co: Warum auch angestellte Ärzt:innen von Steuerberatung profitieren
Viele Ärzt:innen gehen davon aus, dass sie als Angestellte kein großes Thema rund um die Steuer haben – Gehalt kommt, Lohnsteuer geht, und das war’s. Doch gerade bei höheren Einkommen, Immobilieninvestitionen, Kindern oder Studienkosten lohnt sich ein zweiter Blick. Denn: Die größte Steuerlast entsteht oft nicht in der Ordination – sondern im Privatbereich.
1. Immobilienkauf & Vermietung: Von Anfang an steuerlich denken
Wer als Ärzt:in eine Eigentumswohnung zur Vermietung erwirbt, wird plötzlich zum/zur „kleinen Unternehmer:in“ – zumindest steuerlich gesehen. Dabei stellen sich viele Fragen:
Muss Umsatzsteuer verrechnet werden?
Was kann von der Steuer abgesetzt werden (AfA, Kreditzinsen, Maklergebühren)?
Wann lohnt sich eine Liebhabereibeurteilung – und wie vermeide ich steuerliche Stolperfallen?
Wie wirken sich Mieteinnahmen auf die Einkommensteuer aus?
Eine individuelle steuerliche Planung kann hier bares Geld sparen – vor allem, wenn mehrere Immobilien oder Alt-/Neubauten im Spiel sind.
2. Kinder, Familienbeihilfe & außergewöhnliche Belastungen
Auch im Familienbereich gibt es steuerliches Potenzial, das viele nicht ausschöpfen:
Kinderfreibetrag: Pro Kind können jährlich bis zu 440 € geltend gemacht werden – auch aufgeteilt zwischen den Eltern.
Kosten für auswärtige Berufsausbildung: Studiert das Kind z. B. in Graz, Wien oder Innsbruck, während der Wohnsitz in einem anderen Bundesland liegt, können unter gewissen Umständen Ausgaben für die auswärtige Ausbildung geltend gemacht werden.
Außergewöhnliche Belastungen: Hohe Krankheitskosten, Therapien oder Pflegekosten können sich steuermindernd auswirken – hier ist gute Dokumentation entscheidend.
Gerade bei höheren Einkommen wirken sich diese Freibeträge spürbar aus – vorausgesetzt, sie werden korrekt geltend gemacht.
3. Kapitalerträge und Beteiligungen: Transparenz und Optimierung
Ob Fonds, ETFs, Immobiliengesellschaften oder Unternehmensbeteiligungen: Ärzt:innen mit größerem Vermögen haben oft Kapitalerträge, die über den automatischen KESt-Abzug hinausgehen – etwa durch ausländische Depots, stille Beteiligungen oder die Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH.
Hier können Themen wie:
Spekulationsfristen
Verlustverrechnungstöpfe
Endbesteuerung bei ausländischen Fonds
oder Steuerrückforderungen bei Quellensteuer
relevant werden. Ohne professionelle Begleitung geht hier oft Geld verloren – oder es drohen Nachzahlungen.
4. Steuertipps für angestellte Ärzt:innen – ohne „Firmenbuch“
Auch ohne eigenes Unternehmen können angestellte Ärzt:innen jährlich einige Ausgaben steuerlich geltend machen, zum Beispiel:
Fortbildungskosten, Fachliteratur, Kongressreisen
Arbeitsmittel (z. B. Laptop, Schreibtisch zu Hause, ärztliche Geräte zur Weiterbildung)
Pendlerpauschale, Kilometergeld, bei Fahrten zwischen Wohnort und Hauptkrankenhaus oder Zweitdienststelle
Doppelte Haushaltsführung, wenn aufgrund der Anstellung ein Zweitwohnsitz notwendig ist
Steuerberater:innen helfen nicht nur beim Absetzen dieser Kosten, sondern sorgen auch dafür, dass sie richtig nachgewiesen und dokumentiert werden – das schützt vor Rückfragen oder Nachforderungen.
Fazit: Steuerberatung lohnt sich – auch ohne eigen Praxis
Ob Sie eine Eigentumswohnung kaufen, Ihre Kinder außerhalb studieren oder Kapitalerträge erzielen: Gerade bei überdurchschnittlichen Einkommen wie bei Ärzt:innen kann gezielte Steuerberatung mehrere Tausend Euro jährlich sparen.
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Director I Steuerberaterin
Anna Pasquale ist Steuerberaterin und Director von Simplify Tax Steuerberatung. Sie konzentriert sich darauf, maßgeschneiderte Lösungen für ihre Klienten zu finden. Mit einem klaren Blick für Details und einem proaktiven Ansatz unterstützt sie Unternehmen und Privatpersonen, ihre steuerlichen Herausforderungen effektiv zu meistern.