Beitrags Bild: Der Wiener Wohlfahrtsfonds – was Sie als Ärzt:in in Wien wissen sollten
Montag, 19.01.2026

Der Wiener Wohlfahrtsfonds – was Sie als Ärzt:in in Wien wissen sollten

Warum gibt es den Wohlfahrtsfonds?

Als Mitglied der Ärztekammer für Wien sind Sie automatisch auch dem Wiener Wohlfahrtsfonds (WFF) zugeordnet. Dieser ist keine freiwillige Vorsorgeeinrichtung, sondern eine gesetzlich verpflichtende Solidargemeinschaft zur finanziellen Absicherung in besonderen Lebenslagen – etwa bei Pensionierung, Invalidität oder Tod.

 

Leistungen des WFF im Überblick

Der Wohlfahrtsfonds gewährt Versorgungs- und Unterstützungsleistungen, darunter:

  • Altersversorgung (ab dem 65. Lebensjahr)

  • Invaliditätsversorgung (bei Berufsunfähigkeit > 3 Monate)

  • Hinterbliebenenversorgung für Partner:innen und Kinder

  • Krankenunterstützung bei längeren Erkrankungen

  • Kindererziehungszeiten mit Gratis-Anwartschaftspunkten

  • Geburtsbeihilfen für Ärztinnen

Alle Leistungen müssen aktiv beantragt werden!

 

Beiträge und Bemessungsgrundlage

Die Beitragshöhe richtet sich immer nach dem Einkommen aus ärztlicher Tätigkeit im drittvorangegangenen Jahr. Grundlage ist der Einkommensteuerbescheid.

Beispiele:

  • Niedergelassene Ärzt:innen: Einkommensteuerbescheid inkl. Ergänzungsunterlagen

  • Angestellte Ärzt:innen: Einkommensnachweise und Jahreslohnzettel

Wird kein Einkommen gemeldet, wird automatisch der Höchstbeitrag (ab 2025 EUR 34.000) vorgeschrieben.

Zahlungszeitraum: Immer im Folgejahr, in zwei Raten (vorläufig/abgerechnet).

 

Wer verwaltet den Fonds?

Der WFF wird durch die Concisa AG verwaltet – ein externes Dienstleistungsunternehmen, das im Auftrag der Ärztekammer tätig ist. Die Kommunikation erfolgt via E-Mail, RsB-Briefe oder duale Zustellung

Wichtig: Schreiben der Concisa nicht ignorieren, Fristen beachten!

 

Besondere Situationen: Karenz, Wiedereinstieg & Co

  • Karenzzeiten können zu einer Befreiung oder Ermäßigung führen – nur auf Antrag!

  • Beim Wiedereinstieg nach Elternzeit unbedingt Einkommensnachweise frühzeitig nachreichen.

  • Auch Teilzeit, geringfügige Tätigkeit oder Dienstverhältnisunterbrechung sollten kommuniziert werden, um ungewollte Höchstbeiträge zu vermeiden

 

Tipps aus der Praxis

  1. System verstehen: Beiträge und Leistungen frühzeitig einplanen

  2. Schriftlich kommunizieren: Nachweise und Fristen einhalten

  3. Vorausberechnung anfordern: Um Liquiditätsengpässe zu vermeiden

  4. Bei Bundesländerwechsel: Fonds-Zuständigkeit klären – es gibt unterschiedliche Modelle

  5. Fragen?: Die Ärztekammer Wien bietet Ansprechpersonen für individuelle Anliegen

 

Fazit

Der Wiener Wohlfahrtsfonds ist mehr als eine Beitragspflicht – er bietet wichtige Absicherungen im Berufsleben und Alter. Wer sich rechtzeitig informiert und aktiv mit der Concisa kommuniziert, kann nicht nur Probleme vermeiden, sondern auch finanziell profitieren – etwa durch korrekte Antragstellung oder Befreiungen.

📩 Sie möchten Ihre individuelle Beitragssituation überprüfen oder Ihre Vorsorge steuerlich optimieren? Dann lassen Sie sich gerne von uns beraten – speziell auf Ihre ärztliche Tätigkeit abgestimmt.

Hinweis: Es gelten die rechtlichen Vorschriften zum Stichtag 19.01.2026. Eine Anpassung an eventuelle rechtliche Änderungen wird in diesem Artikel nicht vorgenommen.

Anna Pasquale, LL.M. (WU) BSc (WU)
Anna Pasquale, LL.M. (WU) BSc (WU)
Director I Steuerberaterin

Anna Pasquale ist Steuerberaterin und Director von Simplify Tax Steuerberatung. Sie konzentriert sich darauf, maßgeschneiderte Lösungen für ihre Klienten zu finden. Mit einem klaren Blick für Details und einem proaktiven Ansatz unterstützt sie Unternehmen und Privatpersonen, ihre steuerlichen Herausforderungen effektiv zu meistern.

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