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Montag, 05.01.2026

Steuern & Elternzeit – Was (Wahl-)Ärzt:innen beim Wiedereinstieg beachten sollten

Familienzeit und Selbständigkeit: Ein Balanceakt

Viele junge Mediziner:innen stehen früher oder später vor der Frage: Wie funktioniert Elternzeit, wenn ich selbständig bin? Anders als im klassischen Angestelltenverhältnis gelten für niedergelassene Ärzt:innen eigene Regeln. Ob Sie Kassenarzt oder Wahlärztin sind – steuerlich gibt es beim Ausstieg und vor allem beim Wiedereinstieg einiges zu beachten.

Während der Karenz: Steuerliche und SV-rechtliche Eckpunkte

  • Karenz gibt es steuerlich nicht: Sie müssen Ihre Tätigkeit aktiv unterbrechen oder reduzieren, um steuerlich "pausiert" zu sein.

  • Kein automatischer Wegfall von SVS-Pflichten: Sie bleiben grundsätzlich beitragspflichtig, auch bei Einkommensausfall – außer Sie melden Ihre Tätigkeit ab oder beantragen eine Beitragsbefreiung (z. B. bei Wochengeldbezug oder geringem Gewinn).

  • Kinderbetreuungsgeld und Wochengeld sind einkommenssteuerfrei, aber müssen korrekt in der Steuererklärung erfasst werden.

 

Der steuerlich clevere Wiedereinstieg

Der Wiedereinstieg muss nicht abrupt erfolgen. Viele Ärzt:innen starten mit reduziertem Stundenumfang, wenigen Wahlarztterminen oder z. B. nur mit Gutachtertätigkeit.

Wichtig dabei:

  • Ein Gewinn unter EUR 13.308 (2025: Steuerfreigrenze) bleibt steuerfrei, aber kann SVS-relevant sein.

  • Bei gemischten Jahren (Karenz + Teilzeittätigkeit) ist eine getrennte Betrachtung des Gewinns wichtig – auch für z. B. die Anwendung von Aussetzungs- oder Rückzahlungsregelungen beim Kinderbetreuungsgeld.

  • Die Höhe der späteren Nachzahlungen bei Einkommensteuer und SVS hängt stark davon ab, ob und wann Sie den Wiedereinstieg melden.

 

Wichtige steuerliche Gestaltungsfragen beim Wiedereinstieg:

  • Wann ist der beste Zeitpunkt für Investitionen? (z. B. für den Gewinnfreibetrag)

  • Kann ich Ausgaben steuerlich absetzen, auch wenn ich noch kaum Einnahmen habe?

  • Wie optimiere ich den Gewinnverlauf über mehrere Jahre, um Steuersprünge zu vermeiden?

 

Typische Stolpersteine

  • Kinderbetreuungsgeld wird nicht korrekt deklariert

  • SVS-Befreiung nicht beantragt trotz Null-Einkommen

  • Einkommensteuer-Vorauszahlungen nicht angepasst – hohe Zahlungen drohen trotz wenig/kaum Einnahmen

  • Betriebsausgaben falsch zeitlich zugeordnet

 

Fazit

Der Wiedereinstieg nach der Elternzeit erfordert nicht nur organisatorisch, sondern auch steuerlich eine gute Planung. Gerade in dieser Phase zahlt sich eine individuelle Beratung besonders aus: um Liquidität zu sichern, steuerliche Vorteile zu nutzen und Fehlentwicklungen zu vermeiden.

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Anna Pasquale, LL.M. (WU) BSc (WU)
Anna Pasquale, LL.M. (WU) BSc (WU)
Director I Steuerberaterin

Anna Pasquale ist Steuerberaterin und Director von Simplify Tax Steuerberatung. Sie konzentriert sich darauf, maßgeschneiderte Lösungen für ihre Klienten zu finden. Mit einem klaren Blick für Details und einem proaktiven Ansatz unterstützt sie Unternehmen und Privatpersonen, ihre steuerlichen Herausforderungen effektiv zu meistern.

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