Wie viel Steuern zahlen Wahlärzt:innen – und wie kann man sparen?
Als Wahlärzt:in genießen Sie unternehmerische Freiheit und arbeiten eigenverantwortlich. Gleichzeitig sind Sie selbständig tätig – und damit steuerlich voll verantwortlich. Doch was bleibt am Ende des Jahres übrig? Und wie können Sie Ihre Steuerlast senken?
In diesem Beitrag geben wir einen kompakten Überblick darüber, wie viel Steuern Wahlärzt:innen tatsächlich zahlen – und wo steuerliche Gestaltung möglich ist.
1. Welche Steuern fallen bei Wahlärzt:innen an?
a) Einkommensteuer
Wahlärzt:innen zahlen Einkommensteuer auf den Gewinn – also auf Einnahmen minus Ausgaben. Der Steuersatz ist progressiv und beginnt bei 0 %, steigt aber bis auf 50 % bzw. 55 % an.
Beispiel: Bei einem Gewinn von 80.000 € ergibt sich eine Steuerlast von ca. 25.000 € (ohne Berücksichtigung von Freibeträgen oder Sonderausgaben).
b) Sozialversicherung (SVS)
Zusätzlich zur Einkommensteuer fallen Beiträge zur SVS (Sozialversicherung der Selbständigen) an. Die Beitragshöhe liegt bei ungefähr 28-30% des Gewinns.
In den Beiträgen enthalten sind:
Krankenversicherung
Pensionsversicherung
Unfallversicherung
2. Was bleibt übrig? Ein Rechenbeispiel
Beispielhafte Zahlen (gerundet)
Einnahmen (Honorare) 100.000 €
Betriebsausgaben (30 %) -30.000 €
Gewinn vor SVS Beiträgen 84.000 €
SVS-Beiträge (30%) -21.000 €
Gewinn nach SVS Beiträgen 63.000 €
Einkommensteuer (vereinfacht) -17.000 €
Nettoeinkommen 46.000 €
➡️ Effektive Belastung: rund 46-50% des Gewinns
3. Wie können Wahlärzt:innen Steuern sparen?
✅ 1. Betriebsausgaben ausschöpfen
Je mehr Sie betrieblich veranlasst absetzen, desto niedriger Ihr Gewinn – und damit Ihre Steuerlast.
Typische absetzbare Ausgaben:
Ordinationsausstattung und Geräte
Fort- und Weiterbildungen
IT & Praxissoftware
Reisekosten (Kilometergeld oder Fahrtenbuch)
Reinigung, Steuerberatung, Personal
Uvm
✅ 2. Investitionen gezielt planen
Größere Anschaffungen (z. B. Ultraschallgerät, Einrichtung) müssen abgeschrieben werden – sie senken aber über mehrere Jahre Ihre Steuer. Bei Investitionen über 1.000 € netto gilt: rechtzeitig planen, um Ihre Steuerlast gezielt zu gestalten.
✅ 3. Gewinnfreibetrag nutzen
Ab einem Gewinn von 30.000 € steht Ihnen der Grundfreibetrag zu – bis zu 15 % des Gewinns sind damit als fiktive Betriebsausgabe abzugsfähig. Der darüberhinausgehende investitionsbedingte Gewinnfreibetrag erfordert bestimmte Investitionen (z. B. Wertpapiere oder Anlagegüter).
✅ 4. Vorauszahlungen vermeiden Nachzahlungen
Wenn Ihre Praxis gut läuft, steigt Ihre Steuerbelastung – und das Finanzamt verlangt Nachzahlungen. Wer mit realistischen Vorauszahlungen arbeitet, schützt sich vor Überraschungen und plant seine Liquidität besser.
✅ 5. Umsatzsteuer prüfen
Heilbehandlungen sind grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Aber: Zusatzleistungen (z. B. Gutachten, Impfaktionen, Beratung ohne therapeutischen Zweck) können umsatzsteuerpflichtig sein. Das wirkt sich auch auf Ihre Vorsteuerabzugsfähigkeit aus.
Fazit: Mit guter Planung bleibt mehr übrig
Die Steuer- und Abgabenlast für Wahlärzt:innen ist hoch – oft zwischen 45 % und 50 %. Doch mit einer strukturierten Finanzplanung, optimierter Planung von Betriebsausgaben und gezieltem Investitionsverhalten lässt sich diese Belastung spürbar senken.
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Mag. Dimitar Zlatev ist Steuerberater und Managing Director von Simplify Tax Steuerberatung. Er unterstützt Unternehmen und Privatpersonen in sämtlichen steuerlichen Fragen als kompetenter Partner. Bei komplexen Sachverhalten kreiert er verständliche und umsetzbare Lösungen.