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Freitag, 08.08.2025

Welche Ausgaben Ärzte wirklich absetzen dürfen

Steuern sparen klingt gut – doch was darfst du als Ärzt:in tatsächlich absetzen? Viele Praxisinhaber:innen verschenken Jahr für Jahr bares Geld, weil sie potenzielle Betriebsausgaben übersehen oder falsch dokumentieren. Hier findest du einen kompakten Überblick über typische und oft vergessene absetzbare Ausgaben – mit konkreten Beispielen aus der Praxis.

 

1. Ordinationsausstattung und Geräte

Alles, was du für den Betrieb deiner Ordination anschaffst, zählt grundsätzlich zu den Betriebsausgaben. Dazu gehören etwa:

  • Behandlungsliegen, Diagnosegeräte, EKG, Ultraschall, etc.

  • Einrichtung (z. B. Empfang, Wartezimmer, Beleuchtung)

  • Praxissoftware, Computer, Drucker, Telefone

  • Verbrauchsmaterialien (z. B. Handschuhe, Desinfektionsmittel)

Wichtig: Höherwertige Anschaffungen (über 1.000 € netto) müssen über mehrere Jahre abgeschrieben werden – auch das übernehmen wir gerne für dich.

 

2. Fortbildung, Fachliteratur und Kammerbeiträge

Ärzt:innen sind zur Fortbildung verpflichtet – und diese Investition lässt sich steuerlich geltend machen:

  • Seminare, Kongresse, Onlinekurse

  • Fachliteratur, medizinische Zeitschriften, Datenbanken

  • Beiträge zur Ärztekammer, Berufsverbände

💡 Unser Tipp: Auch Reise- und Nächtigungskosten im Rahmen von Fortbildungen sind absetzbar – sofern sie klar dokumentiert sind.

 

3. Betrieblich genutzter Pkw

Wenn du dein Auto für Hausbesuche, Fortbildungen oder Einkäufe für die Ordination nutzt, kannst du diese Kosten steuerlich berücksichtigen – entweder pauschal (Kilometergeld) oder anteilig (bei Fahrtenbuchführung).

Absetzbar sind zum Beispiel:

  • Benzin/Diesel

  • Versicherung und Leasingraten

  • Wartung und Reparatur

Wichtig: Für eine vollständige Anerkennung ist ein Fahrtenbuch oder eine klare betriebliche Nutzung erforderlich – wir zeigen dir, wie du das einfach umsetzt.

 

4. Telefon, Internet und IT-Kosten

Gerade in einer modernen Praxis laufen viele Prozesse digital. Absetzbar sind etwa:

  • Handy- und Internetverträge, soweit betrieblich genutzt

  • Praxis-Website und Hosting

  • IT-Betreuung und Wartungsverträge

  • Software-Lizenzen (z. B. Abrechnung, Datenschutz)

 

5. Personal- und Beratungskosten

Wenn du Mitarbeiter:innen beschäftigst – ob Anmeldung, Assistenz oder Reinigung – sind sämtliche Lohnkosten inklusive Lohnnebenkosten absetzbar. Auch externe Beratungskosten fallen darunter:

  • Steuerberatung, Rechtsberatung, Unternehmensberatung

  • Honorarnoten für Aushilfsärzt:innen oder externe Leistungen

  • Reinigung, Wartung und Sicherheitsdienste für die Praxis

 

Was nicht absetzbar ist: private Kosten

Klassische Fehlannahmen betreffen z. B. Kleidung (außer typischer Berufskleidung), private Urlaubsreisen oder Einrichtungsgegenstände für die Wohnung. Auch rein private Versicherungen oder nicht beruflich genutzte Fahrzeuge sind nicht absetzbar.

💡 Unser Tipp: Betriebsausgaben müssen immer betrieblich veranlasst und belegbar sein. Je klarer die Dokumentation, desto besser die steuerliche Anerkennung.

 

Fazit: Wer gut dokumentiert, spart Steuern

Als Ärzt:in kannst du viele Ausgaben steuerlich nutzen – entscheidend ist die korrekte Zuordnung, Dokumentation und gegebenenfalls Abschreibung. Wir helfen dir dabei, den Überblick zu behalten, Fehler zu vermeiden und das Maximum herauszuholen.

Mag. Dimitar Zlatev
Mag. Dimitar Zlatev
Managing Director | Steuerberater

Mag. Dimitar Zlatev ist Steuerberater und Managing Director von Simplify Tax Steuerberatung. Er unterstützt Unternehmen und Privatpersonen in sämtlichen steuerlichen Fragen als kompetenter Partner. Bei komplexen Sachverhalten kreiert er verständliche und umsetzbare Lösungen.

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