Welche Ausgaben Ärzte wirklich absetzen dürfen
Steuern sparen klingt gut – doch was darfst du als Ärzt:in tatsächlich absetzen? Viele Praxisinhaber:innen verschenken Jahr für Jahr bares Geld, weil sie potenzielle Betriebsausgaben übersehen oder falsch dokumentieren. Hier findest du einen kompakten Überblick über typische und oft vergessene absetzbare Ausgaben – mit konkreten Beispielen aus der Praxis.
1. Ordinationsausstattung und Geräte
Alles, was du für den Betrieb deiner Ordination anschaffst, zählt grundsätzlich zu den Betriebsausgaben. Dazu gehören etwa:
Behandlungsliegen, Diagnosegeräte, EKG, Ultraschall, etc.
Einrichtung (z. B. Empfang, Wartezimmer, Beleuchtung)
Praxissoftware, Computer, Drucker, Telefone
Verbrauchsmaterialien (z. B. Handschuhe, Desinfektionsmittel)
Wichtig: Höherwertige Anschaffungen (über 1.000 € netto) müssen über mehrere Jahre abgeschrieben werden – auch das übernehmen wir gerne für dich.
2. Fortbildung, Fachliteratur und Kammerbeiträge
Ärzt:innen sind zur Fortbildung verpflichtet – und diese Investition lässt sich steuerlich geltend machen:
Seminare, Kongresse, Onlinekurse
Fachliteratur, medizinische Zeitschriften, Datenbanken
Beiträge zur Ärztekammer, Berufsverbände
💡 Unser Tipp: Auch Reise- und Nächtigungskosten im Rahmen von Fortbildungen sind absetzbar – sofern sie klar dokumentiert sind.
3. Betrieblich genutzter Pkw
Wenn du dein Auto für Hausbesuche, Fortbildungen oder Einkäufe für die Ordination nutzt, kannst du diese Kosten steuerlich berücksichtigen – entweder pauschal (Kilometergeld) oder anteilig (bei Fahrtenbuchführung).
Absetzbar sind zum Beispiel:
Benzin/Diesel
Versicherung und Leasingraten
Wartung und Reparatur
Wichtig: Für eine vollständige Anerkennung ist ein Fahrtenbuch oder eine klare betriebliche Nutzung erforderlich – wir zeigen dir, wie du das einfach umsetzt.
4. Telefon, Internet und IT-Kosten
Gerade in einer modernen Praxis laufen viele Prozesse digital. Absetzbar sind etwa:
Handy- und Internetverträge, soweit betrieblich genutzt
Praxis-Website und Hosting
IT-Betreuung und Wartungsverträge
Software-Lizenzen (z. B. Abrechnung, Datenschutz)
5. Personal- und Beratungskosten
Wenn du Mitarbeiter:innen beschäftigst – ob Anmeldung, Assistenz oder Reinigung – sind sämtliche Lohnkosten inklusive Lohnnebenkosten absetzbar. Auch externe Beratungskosten fallen darunter:
Steuerberatung, Rechtsberatung, Unternehmensberatung
Honorarnoten für Aushilfsärzt:innen oder externe Leistungen
Reinigung, Wartung und Sicherheitsdienste für die Praxis
Was nicht absetzbar ist: private Kosten
Klassische Fehlannahmen betreffen z. B. Kleidung (außer typischer Berufskleidung), private Urlaubsreisen oder Einrichtungsgegenstände für die Wohnung. Auch rein private Versicherungen oder nicht beruflich genutzte Fahrzeuge sind nicht absetzbar.
💡 Unser Tipp: Betriebsausgaben müssen immer betrieblich veranlasst und belegbar sein. Je klarer die Dokumentation, desto besser die steuerliche Anerkennung.
Fazit: Wer gut dokumentiert, spart Steuern
Als Ärzt:in kannst du viele Ausgaben steuerlich nutzen – entscheidend ist die korrekte Zuordnung, Dokumentation und gegebenenfalls Abschreibung. Wir helfen dir dabei, den Überblick zu behalten, Fehler zu vermeiden und das Maximum herauszuholen.
Mag. Dimitar Zlatev ist Steuerberater und Managing Director von Simplify Tax Steuerberatung. Er unterstützt Unternehmen und Privatpersonen in sämtlichen steuerlichen Fragen als kompetenter Partner. Bei komplexen Sachverhalten kreiert er verständliche und umsetzbare Lösungen.