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Mittwoch, 13.08.2025

Was du als Vertretungsarzt steuerlich wissen musst

Immer mehr Ärzt:innen arbeiten als Vertretung auf Honorarnotenbasis – flexibel, selbständig und gut bezahlt. Doch diese Unabhängigkeit bringt auch steuerliche Pflichten mit sich. Wer den Unterschied zur Anstellung nicht kennt, riskiert unangenehme Überraschungen bei Steuer und Sozialversicherung.

In diesem Beitrag erfährst du, was du als Vertretungsarzt:ärztin steuerlich beachten musst – von der Anmeldung bis zur Betriebsausgabe.

 

Du bist selbständig – keine Anstellung, keine Lohnverrechnung

Wenn du als Vertretungsarzt:ärztin auf Honorarnotenbasis arbeitest, bist du in der Regel selbständig tätig. Das bedeutet unter anderem:

  • Du erhältst keinen Lohnzettel (da kein Dienstverhältnis vorliegt).

  • Du stellst selbst eine Honorarnote (Rechnung) an die Ordination, Klinik oder Gemeinschaftspraxis, für die du tätig wirst.

  • Du bist für deine Steuer und Sozialversicherung selbst verantwortlich.

💡 Tipp: Überprüfe deinen (Vertretungs-)Vertrag genau – echte Selbständigkeit setzt voraus, dass du weisungsfrei tätig bist und kein fixes Arbeitszeitmodell hast.

 

Du musst deine Selbständigkeit melden & musst Einnahmen erfassen

Du bist einkommensteuerpflichtig und musst deine Tätigkeit dem Finanzamt melden. Die wichtigsten Schritte:

  • Anmeldung beim Finanzamt als „neue selbständige Tätigkeit“ (Formular Verf24 oder online via FinanzOnline).

  • Einnahmen-Ausgaben-Rechnung führen – das ist deine vereinfachte Gewinnermittlung.

💡 Tipp: Du musst alle Honorarnoten, Betriebsausgaben und Belege ordentlich dokumentieren und aufbewahren.

 

Betriebsausgaben senken deinen Gewinn

Der Vorteil der Selbständigkeit: Du kannst betriebliche Ausgaben absetzen, die in direktem Zusammenhang mit deiner ärztlichen Tätigkeit stehen. Dazu gehören z. B.:

  • Fahrten zu den Einsatzorten (Kilometergeld oder anteilige Kfz-Kosten)

  • Fachliteratur und Fortbildungen

  • Arbeitsmittel wie Notebook, Diensthandy, Kittel, Diagnostikmaterial

  • Steuerberatungskosten

💡 Unser Tipp: Belege sammeln und sortieren – denn das Finanzamt prüft genau. Wir helfen dir bei der optimalen Gestaltung deiner Betriebsausgaben.

 

Sozialversicherungspflicht bei der SVS

Als selbständige:r Arzt:Ärztin bist du bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) pflichtversichert – nicht bei der ÖGK. Du musst:

  • Dich selbstständig bei der SVS melden (innerhalb eines Monats nach Tätigkeitsbeginn!)

  • Beiträge zur Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung zahlen

  • Diese Beiträge basieren auf deinem steuerlichen Gewinn

💡 Unser Tipp: In den ersten Jahren gelten Mindestbeiträge, auch wenn du (noch) wenig verdienst. Im vierten Jahr kommt es dann zur (teilweisen) Nachberechnung und zur Fälligkeit von eventuellen Nachzahlungen. Wir helfen dir, das richtig zu planen.

 

Umsatzsteuer – meist keine Pflicht, aber Achtung bei Zusatzleistungen

Die meisten ärztlichen Leistungen sind laut § 6 Abs. 1 Z 19 UStG umsatzsteuerbefreit, sofern es sich um Heilbehandlungen im medizinischen Sinne handelt. Aber: Leistest du z. B. Gutachten, Impfaktionen für Unternehmen, ästhetische Behandlungen oder Schulungen, kann Umsatzsteuerpflicht bestehen!

 

Vorauszahlungen, Steuererklärung & Fristen

Als selbständige:r Arzt:Ärztin musst du jährlich unter anderem:

  • eine Einkommensteuererklärung abgeben

  • vierteljährlich Vorauszahlungen leisten

  • bei Bedarf: eine Umsatzsteuererklärung oder Zusammenfassende Meldungen

💡 Unser Tipp: Lass dir von Anfang an helfen – eine gute steuerliche Begleitung spart dir Nerven, Geld und später teure Nachzahlungen.

 

Fazit: Honorarnoten bringen Freiheit – aber auch Verantwortung

Als Vertretungsarzt:ärztin profitierst du von Flexibilität und unternehmerischer Freiheit. Gleichzeitig bist du aber auch für deine steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen selbst verantwortlich. Mit der richtigen Struktur und Beratung ist das gut machbar – und steuerlich sogar oft günstiger als eine klassische Anstellung.

📩 Du arbeitest bereits auf Honorarnotenbasis oder willst einsteigen? Wir zeigen dir, wie du steuerlich auf der sicheren Seite bleibst.

Anna Pasquale, LL.M. (WU) BSc (WU)
Anna Pasquale, LL.M. (WU) BSc (WU)
Director I Steuerberaterin

Anna Pasquale ist Steuerberaterin und Director von Simplify Tax Steuerberatung. Sie konzentriert sich darauf, maßgeschneiderte Lösungen für ihre Klienten zu finden. Mit einem klaren Blick für Details und einem proaktiven Ansatz unterstützt sie Unternehmen und Privatpersonen, ihre steuerlichen Herausforderungen effektiv zu meistern.

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