Registrierkassenpflicht in Arztpraxen – das sollten Ärzt:innen beachten
Für Unternehmer:innen in Österreich gelten seit einigen Jahren strengere Regeln für die Aufzeichnung von Bareinnahmen. Diese Vorgaben betreffen auch viele Arztpraxen – insbesondere dann, wenn Patient:innen Leistungen direkt vor Ort bezahlen. Grundsätzlich müssen daher Arztpraxen jede Bareinnahme einzeln dokumentieren, um eine nachvollziehbare Ermittlung der Tagesumsätze zu ermöglichen.
Wann eine Registrierkasse verpflichtend ist
Eine elektronische Registrierkasse ist erforderlich, sobald bestimmte Umsatzgrenzen überschritten werden.
Die Pflicht entsteht, wenn:
der Jahresumsatz eines Betriebs mehr als 15.000 € netto beträgt und
davon mehr als 7.500 € als Barumsatz (Bargeldzahlungen, Bankomatkartenzahlungen, Kreditkartenzahlungen) erzielt werden.
Technische Anforderungen an Registrierkassen
Registrierkassen müssen bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen. Dazu gehört insbesondere eine technische Sicherheitseinrichtung, die Manipulationen verhindern soll.
Ein Kassensystem muss unter anderem folgende Funktionen aufweisen:
Aufzeichnung sämtlicher Umsätze in einem Datenerfassungsprotokoll
Ausstellung eines Belegs für jede Barzahlung
Verbindung zu einer Sicherheitseinrichtung mit elektronischer Signatur
eindeutige Identifikation der Kasse
Belegerteilung – Pflicht bei jeder Barzahlung
Unabhängig davon, ob eine Registrierkasse verwendet werden muss oder nicht, gilt eine weitere wichtige Verpflichtung: Bei Barzahlungen muss immer ein Beleg ausgestellt werden.
Der Beleg kann entweder ausgedruckt oder elektronisch übermittelt werden, etwa per E-Mail. Wichtig ist jedoch, dass er unmittelbar im Zusammenhang mit der Zahlung erstellt wird.
Der Unternehmer muss eine Kopie bzw. elektronische Speicherung des Belegs aufbewahren. Wie bei anderen steuerlichen Unterlagen gilt in der Regel eine Aufbewahrungsfrist von 7 Jahren.
Beginn und Wegfall der Registrierkassenpflicht
Die Verpflichtung zur Verwendung einer Registrierkasse entsteht nicht sofort, wenn die Umsatzgrenzen überschritten werden. Es gibt eine Übergangsfrist, innerhalb derer ein geeignetes Kassensystem eingerichtet werden muss.
Umgekehrt kann die Verpflichtung auch wieder entfallen, wenn die maßgeblichen Umsatzgrenzen dauerhaft unterschritten werden und absehbar ist, dass dies auch in Zukunft so bleibt.
Mögliche Folgen bei Verstößen
Wer trotz bestehender Verpflichtung keine ordnungsgemäße Registrierkasse verwendet, riskiert finanzielle Konsequenzen. Verstöße können als Finanzordnungswidrigkeit gewertet werden und mit Geldstrafen bis zu 5.000 € geahndet werden.
Darüber hinaus kann die Finanzverwaltung die Ordnungsmäßigkeit der Buchhaltung anzweifeln. In solchen Fällen besteht das Risiko, dass Umsätze geschätzt werden.
Fazit
Die Registrierkassenpflicht betrifft auch viele Arztpraxen – vor allem dann, wenn Barzahlungen eine Rolle spielen. Neben der technischen Ausstattung sind dabei auch Aufzeichnungspflichten und Belegerstellung zu beachten. Als Steuerberater unterstützen wir Ärzt:innen dabei, ihre Kassenführung gesetzeskonform zu organisieren, die passenden Systeme auszuwählen und typische Fehlerquellen frühzeitig zu vermeiden.
Hinweis: Es gelten die rechtlichen Vorschriften zum Stichtag 07.04.2026. Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit und Aktualität der dargestellten Informationen übernehmen. Eine Anpassung an eventuelle rechtliche Änderungen wird in diesem Artikel nicht vorgenommen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Visuelle Gestaltung: Hannah Dardis
Associate
Mirlinda Spahiu ist Associate in der Steuerberatung bei Simplify Tax Steuerberatung. Sie betreut sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen in steuerlichen Angelegenheiten. Mit Engagement, Genauigkeit und einem lösungsorientierten Ansatz begleitet sie ihre Klientinnen und Klienten verlässlich durch komplexe steuerliche Themen.