Kosten einer Praxisgründung – steuerlich optimiert
Der Schritt in die Selbstständigkeit ist für viele Ärzt:innen ein Meilenstein – und eine Investition. Denn eine eigene Ordination aufzubauen kostet Geld: für Ausstattung, Umbau, Software, Beratung und vieles mehr. Mit der richtigen steuerlichen Planung kannst du aber von Anfang an bares Geld sparen. Wir zeigen dir, welche Gründungskosten typischerweise anfallen – und wie du sie steuerlich optimal nutzt.
1. Typische Kosten bei der Praxisgründung
Die Höhe der Gründungskosten hängt stark von der Praxisform (Einzelpraxis, Gruppenpraxis, Wahlarzt oder Kassenordination) und der Ausstattung ab. Die häufigsten Kostenpositionen sind:
Ausstattung & Einrichtung (Behandlungsräume, Empfang, Wartezimmer)
Medizinische Geräte (z. B. Ultraschall, EKG, Therapiegeräte)
Umbau & Renovierung (Mietobjekt adaptieren, barrierefrei machen)
IT & Software (Praxissoftware, digitale Patientenakte, Abrechnung)
Marketing & Website (Logo, Homepage, Praxisschild, Google-Eintrag)
Beratungskosten (Rechtsanwalt, Steuerberater, Unternehmensberatung)
Gründungskosten bei GmbH (Notar, Firmenbuch, Stammkapital)
💡 Unser Tipp: Erstelle mit uns gemeinsam einen Investitionsplan, damit du keine versteckten Kosten übersiehst – und steuerlich alles richtig behandelst.
2. Was kann steuerlich abgesetzt werden?
Grundsätzlich gilt: Alles, was betrieblich veranlasst ist, kannst du als Betriebsausgabe geltend machen. Dabei gibt es Unterschiede in der steuerlichen Behandlung:
Sofort absetzbar: z.B. Beratungsleistungen, Verbrauchsmaterialien, Werbekosten, Software.
Abschreibepflichtig: Investitionen über 1.000 € netto müssen über mehrere Jahre verteilt abgeschrieben werden (z. B. Geräte, Einrichtung).
Vorsteuerabzug: Bei umsatzsteuerpflichtiger Tätigkeit (z. B. Wahlärzt:innen mit Zusatzleistungen) kannst du die Vorsteuer aus Investitionen geltend machen.
Wichtig: Gründungskosten vor der offiziellen Betriebseröffnung sind ebenfalls absetzbar – sofern sie dokumentiert und sachlich begründbar sind.
3. Häufige Fehler – und wie du sie vermeidest
Gerade in der Gründungsphase passieren steuerlich oft dieselben Fehler:
Privat angeschaffte Geräte werden „nachträglich“ in das Unternehmen eingebracht, aber ohne Beleg – das Finanzamt erkennt sie nicht an.
Kosten werden dem falschen Jahr zugeordnet – dadurch gehen steuerliche Vorteile verloren.
Investitionen werden fälschlich sofort abgesetzt, obwohl sie über Jahre abzuschreiben wären – es drohen Nachzahlungen.
💡 Unser Tipp: Lass dich frühzeitig beraten, am besten vor der ersten Rechnung. So stellst du sicher, dass alles steuerlich korrekt vorbereitet ist.
Fazit: Gründungskosten müssen gut geplant und dokumentiert sein
Eine Praxisgründung ist nicht nur ein medizinisches Projekt, sondern auch ein wirtschaftliches. Wer seine Kosten im Blick hat und steuerlich korrekt handelt, spart sich später viel Geld und Ärger. Wir helfen dir dabei – von der Planung bis zur Umsetzung.
Director I Steuerberaterin
Anna Pasquale ist Steuerberaterin und Director von Simplify Tax Steuerberatung. Sie konzentriert sich darauf, maßgeschneiderte Lösungen für ihre Klienten zu finden. Mit einem klaren Blick für Details und einem proaktiven Ansatz unterstützt sie Unternehmen und Privatpersonen, ihre steuerlichen Herausforderungen effektiv zu meistern.