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Montag, 06.07.2026

Gutachten, Vorträge und Studien: So werden Nebeneinkünfte von Ärzt:innen versteuert

Viele Ärzt:innen erzielen neben ihrer Tätigkeit in der Ordination zusätzliche Einkünfte. Häufig handelt es sich dabei um Honorare für Gutachten, Vorträge, wissenschaftliche Studien oder Beratungsleistungen. Obwohl diese Tätigkeiten oft nur einen Teil der Gesamteinkünfte ausmachen, sollten die steuerlichen Auswirkungen nicht unterschätzt werden.

Welche Nebentätigkeiten kommen häufig vor?

Zu den typischen Nebeneinkünften von Ärzt:innen zählen unter anderem:

  • Erstellung von medizinischen Gutachten

  • Vortragstätigkeiten bei Kongressen oder Fortbildungen

  • Lehrtätigkeiten an Universitäten oder Fachhochschulen

  • Mitwirkung an wissenschaftlichen Studien

  • Beratungsleistungen für Unternehmen oder Institutionen

  • Tätigkeiten als Sachverständige

Diese Einkünfte sind grundsätzlich steuerpflichtig und müssen in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden.

Einkommensteuer: Nebeneinkünfte erhöhen das steuerpflichtige Einkommen

Honorare aus Nebentätigkeiten zählen in der Regel zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit. Sie werden gemeinsam mit den übrigen Einkünften versteuert und können dadurch zu einer höheren Steuerbelastung führen.

Gleichzeitig können jedoch auch jene Betriebsausgaben geltend gemacht werden, die unmittelbar mit der Nebentätigkeit zusammenhängen. Dazu zählen beispielsweise:

  • Fachliteratur

  • Reisekosten

  • Fortbildungskosten

  • Arbeitsmittel

  • Kosten für ein beruflich genutztes Arbeitszimmer, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind

Eine sorgfältige Dokumentation der Einnahmen und Ausgaben ist daher besonders wichtig.

Umsatzsteuer: Nicht jede Tätigkeit ist steuerbefreit

Ein häufiger Irrtum besteht darin, dass sämtliche ärztlichen Leistungen automatisch von der Umsatzsteuer befreit sind. Tatsächlich gilt die Umsatzsteuerbefreiung grundsätzlich nur für Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin.

Nebentätigkeiten wie Gutachten, Vorträge oder Beratungsleistungen können hingegen umsatzsteuerpflichtig sein. Ob tatsächlich Umsatzsteuer anfällt, hängt von der Art der Leistung und den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab.

Gerade bei regelmäßig wiederkehrenden Nebeneinkünften sollten Ärzt:innen daher prüfen lassen, ob umsatzsteuerliche Verpflichtungen bestehen und welche Auswirkungen sich daraus ergeben.

Sozialversicherung ebenfalls beachten

Zusätzliche Einkünfte können nicht nur steuerliche, sondern auch sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen haben. Je nach Art und Umfang der Tätigkeit können sich Änderungen bei den Beitragsgrundlagen ergeben.

Dokumentation schafft Sicherheit

Wer neben der Ordination weitere Tätigkeiten ausübt, sollte Einnahmen und Ausgaben laufend dokumentieren und sämtliche Belege sorgfältig aufbewahren. Dies erleichtert nicht nur die steuerliche Erfassung, sondern sorgt auch im Falle einer Prüfung für die notwendige Nachvollziehbarkeit.

Insbesondere bei mehreren Auftraggeber:innen oder unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen empfiehlt sich eine klare Trennung der einzelnen Einkunftsquellen.

Fazit

Nebeneinkünfte aus Gutachten, Vorträgen, Studien oder Beratungsleistungen bieten Ärzt:innen interessante zusätzliche Verdienstmöglichkeiten. Gleichzeitig bringen sie steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Pflichten mit sich. Insbesondere die korrekte einkommensteuerliche Behandlung sowie mögliche umsatzsteuerliche Konsequenzen sollten frühzeitig geprüft werden.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie gerne bei allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen rund um ärztliche Nebentätigkeiten.

Hinweis: Es gelten die rechtlichen Vorschriften zum Stichtag 06.07.2026. Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit und Aktualität der dargestellten Informationen übernehmen. Eine Anpassung an eventuelle rechtliche Änderungen wird in diesem Artikel nicht vorgenommen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Visuelle Gestaltung: Vesna Jokic

Sofiia Reznichenko
Sofiia Reznichenko
Associate

Sofiia Reznichenko unterstützt unsere Kanzlei als Assistentin in der Steuerberatung und bringt ihr aktuelles Fachwissen aus dem Studium des Wirtschaftsrechts in die Praxis ein. Ihr besonderes Interesse gilt steuerrechtlichen und unternehmensrechtlichen Fragestellungen.

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