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Montag, 04.05.2026

Gruppenpraxis – was Ärzt:innen organisatorisch und steuerlich beachten sollten

Die Gruppenpraxis gewinnt im österreichischen Gesundheitswesen zunehmend an Bedeutung. Für viele Ärzt:innen stellt sie eine attraktive Alternative zur Einzelpraxis dar. Gleichzeitig sind mit der Gründung und dem Betrieb einer Gruppenpraxis auch rechtliche und steuerliche Besonderheiten verbunden, die frühzeitig berücksichtigt werden sollten.

 

Was ist eine Gruppenpraxis?

Unter einer Gruppenpraxis versteht man den Zusammenschluss mehrerer Ärzt:innen in einer gemeinsamen organisatorischen Einheit, die einheitlich nach außen tritt und somit selbst Rechte und Pflichten übernehmen kann. Durch den Zusammenschluss entsteht nicht nur eine gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten und Ressourcen, sondern auch eine strukturierte Form der Zusammenarbeit.

 

Organisation und Zusammenarbeit

Die Nutzung von Ordinationsräumen und medizinischer Ausstattung, die Beschäftigung von Personal sowie die Abstimmung von Abläufen im Praxisbetrieb erfolgt in der Gruppenpraxis gemeinschaftlich. Durch die Aufteilung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten kann es zu Entlastungen im Praxisalltag kommen. Gleichzeitig erfordert die Zusammenarbeit aber auch klare Absprachen und eine funktionierende interne Organisation. Eine klare vertragliche Regelung zwischen den beteiligten Ärzt:innen ist somit entscheidend. Der Gesellschaftsvertrag legt in diesem Sinne unter anderem fest, wie Entscheidungen getroffen werden und wie die Zusammenarbeit im Alltag organisiert ist.

 

Gewinnverteilung und steuerliche Behandlung nach Rechtsform

Eine Gruppenpraxis kann insbesondere in folgenden Rechtsformen betrieben werden:

  • Offene Gesellschaft (OG)

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die Wahl der Rechtsform hat Auswirkungen auf Organisation, Haftung und steuerliche Behandlung:

  • Bei einer OG wird der Gewinn zunächst auf Ebene der Gesellschaft ermittelt und anschließend auf die Gesellschafter:innen aufgeteilt. Diese versteuern ihren Anteil jeweils selbst.

    • Gewinnermittlung erfolgt anhand einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.

  • Bei einer GmbH erfolgt die Besteuerung zunächst auf Ebene der Gesellschaft. Ausschüttungen an die Gesellschafter:innen unterliegen einer weiteren Besteuerung.

    • Gewinnermittlung erfolgt mittels doppelter Buchführung.

Ein Vorteil der GmbH kann darin liegen, dass Gewinne im Unternehmen belassen und für Investitionen oder Finanzierungen verwendet werden können. Zudem können nur Ärzt:innen Gesellschafter:innen sein und die Beteiligung ist nicht frei übertragbar. Als Geschäftsführer einer Ärzte-GmbH können aber sowohl Ärzt:innen als auch Nicht-Ärzt:innen herangezogen werden. Das Geschäftsführergehalt eines kaufmännischen Geschäftsführers ist zur Gänze steuerlich absetzbar, ist der Geschäftsführer jedoch ein Arzt/eine Ärztin, ist zwischen ärztlichen Tätigkeiten und Geschäftsführertätigkeiten zu trennen – nur letztere sind steuerlich abzuziehen. 

 

Vorteile und Herausforderungen einer Gruppenpraxis

Die Gruppenpraxis bietet mehrere Vorteile:

  • Aufteilung von Kosten und Investitionen

  • effizientere Nutzung von Ressourcen

  • Zusammenarbeit und fachlicher Austausch

Demgegenüber stehen auch Herausforderungen:

  • erhöhter Abstimmungsbedarf

  • organisatorischer Aufwand

  • komplexere steuerliche und rechtliche Struktur

 

Organisatorische Rahmenbedingungen

Neben steuerlichen Fragen sind auch organisatorische Anforderungen zu beachten. Dazu gehören unter anderem die Einhaltung bestimmter Gründungsvoraussetzungen, die Abstimmung mit der Ärztejammer sowie ein zeitlicher Vorlauf bis zur tatäschlichen Aufnahme der Tätigkeit. Auch Aspekte wie Öffnungszeiten, Vertretungsregelungen oder barrierefreier Zugang können im Rahmen der Gruppenpraxis eine Rolle spielen.

 

Fazit

Ob und in welcher Form eine Gruppenpraxis sinnvoll ist, hängt stets von den individuellen Umständen ab. Als Steuerberater unterstützen wir Ärzt:innen bei der Wahl der passenden Rechtsform, der steuerlichen Gestaltung sowie bei der laufenden Betreuung.

Hinweis: Es gelten die rechtlichen Vorschriften zum Stichtag 04.05.2026. Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit und Aktualität der dargestellten Informationen übernehmen. Eine Anpassung an eventuelle rechtliche Änderungen wird in diesem Artikel nicht vorgenommen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Visuelle Gestaltung: Vesna Jokic

Mirlinda Spahiu, LL.M. (WU)
Mirlinda Spahiu, LL.M. (WU)
Associate

Mirlinda Spahiu ist Associate in der Steuerberatung bei Simplify Tax Steuerberatung. Sie betreut sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen in steuerlichen Angelegenheiten. Mit Engagement, Genauigkeit und einem lösungsorientierten Ansatz begleitet sie ihre Klientinnen und Klienten verlässlich durch komplexe steuerliche Themen.

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