Diese 10 Ausgaben sollten Sie als Ärzt:in steuerlich nutzen
Als niedergelassene:r Arzt:Ärztin investieren Sie laufend in Ihre Ordination, Ihre Ausbildung und die Versorgung Ihrer Patient:innen. Viele dieser Ausgaben sind steuerlich absetzbar – vorausgesetzt, sie sind betrieblich veranlasst und richtig dokumentiert.
Hier sind 10 typische Betriebsausgaben, die Sie nicht übersehen sollten, wenn Sie Ihre Steuerlast optimieren möchten:
1. Ordinationsausstattung & medizinische Geräte
Von der Behandlungsliege bis zum EKG – alle Investitionen, die Ihrer ärztlichen Tätigkeit dienen, sind Betriebsausgaben. Höherwertige Anschaffungen (über 1.000 € netto) müssen über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden – aber Sie profitieren dennoch steuerlich über mehrere Jahre von diesen Ausgaben.
✅ Beispiele: Ultraschallgerät, Praxisliege, Blutdruckmesser, Mobiliar, Empfangsbereich
2. IT & Praxissoftware
Moderne Ordinationen arbeiten digital – und das zahlt sich auch steuerlich aus.
✅ Beispiele: Abrechnungsprogramme, elektronische Patientenakte, DSGVO-konforme Terminverwaltung, Antivirensoftware
3. Fort- und Weiterbildung
Fachliche und betriebswirtschaftliche Weiterbildungen sind steuerlich absetzbar – egal ob Kongress, Online-Kurs oder Zertifikatslehrgang.
✅ Beispiele: Radiologiekurs, Ordinationsführung, Abrechnungsschulungen, Kommunikationstrainings
4. Fachliteratur & Datenbanken
Fachzeitschriften, Online-Abos und Bücher, die Sie für Ihre ärztliche Tätigkeit benötigen, gelten als Betriebsausgabe.
✅ Beispiele: ÖÄZ-Abo, MedUni-Onlinebibliothek, Fachbücher zu Diagnostik oder Therapieformen
5. Fahrtkosten & Kfz
Nutzen Sie Ihr Auto für Hausbesuche, Fortbildungen oder Einkäufe für die Ordination, können Sie Kfz-Kosten anteilig (falls das KFZ im Betriebsvermögen ist) oder über Kilometergeld (falls das KFZ im Privatvermögen ist) absetzen.
✅ Hinweis: Ein Fahrtenbuch ist gesetzlich vorgesehen, um den Anteil der betrieblichen Fahrten zu dokumentieren – wir zeigen Ihnen, wie es einfach geht.
6. Telefon & Internet
Die berufliche Nutzung von Mobilfunk und Internetanschluss ist ebenfalls abzugsfähig. Bei gemischter Nutzung (z. B. 80 % beruflich, 20 % privat), ist nur der privat veranlasste Teil als nicht abzugsfähig (sogenannter Privatanteil).
💡 Tipp: Eine klare vertragliche Trennung oder anteilige Aufteilung erleichtert die steuerliche Anerkennung.
7. Berufskleidung & Schutzausrüstung
Kleidung mit typischem Berufscharakter ist steuerlich absetzbar – also weiße Kittel, OP-Kleidung, Masken oder Handschuhe. Private Kleidung hingegen nicht.
✅ Beispiele: Berufskleidung mit Praxislogo, Hygienekittel, FFP2-Masken, Schutzhandschuhe
8. Honorarnoten an Dritte & Personal
Wenn Sie mit anderen Ärzt:innen, Assistent:innen oder Reinigungspersonal zusammenarbeiten, sind auch diese Kosten Betriebsausgaben – egal ob über Honorar oder als Anstellungsverhältnis.
✅ Beispiele: Vertretungsärzt:innen auf Honorarbasis, Praxisassistenz, Putzfirma
9. Werbung & Marketing
Ihre Website, Google-Profile, Flyer oder Sponsoring-Aktivitäten sind steuerlich wirksam – wenn sie dem Ordinationsaufbau oder der Patientenbindung dienen.
✅ Beispiele: Ordinationshomepage, Praxisschild, Google Ads, Folder für neue Patient:innen
10. Steuerberatung & betriebliche Beratung
Honorare für die steuerliche, juristische oder unternehmerische Beratung zählen ebenfalls zu den absetzbaren Betriebsausgaben – inklusive Kosten für Buchhaltung und Jahresabschluss.
✅ Beispiele: Beratung zur Ordinationsgründung, laufende Steuerberatung, Rechtsberatung bei Mietvertrag
Fazit: Gut dokumentiert ist halb gewonnen
Viele Ausgaben sind steuerlich nutzbar – doch nur mit Beleg, Zuordnung und Nachweis. Mit einer strukturierten Dokumentation und klarer Trennung zwischen privat und beruflich sichern Sie sich alle Vorteile.
📩 Sie möchten wissen, welche Ausgaben in Ihrer Praxis konkret absetzbar sind – oder ob Sie etwas übersehen haben? Dann buchen Sie ein unverbindliches Erstgespräch mit unserem Ärzt:innen-Team – digital, verständlich und individuell.
Mag. Dimitar Zlatev ist Steuerberater und Managing Director von Simplify Tax Steuerberatung. Er unterstützt Unternehmen und Privatpersonen in sämtlichen steuerlichen Fragen als kompetenter Partner. Bei komplexen Sachverhalten kreiert er verständliche und umsetzbare Lösungen.