Betriebsprüfung in der Arztpraxis – Was Ärzt:innen wissen sollten
Keine Panik vor Prüfer:innen – aber auch keine Nachlässigkeit
Für viele Ärzt:innen ist die erste Betriebsprüfung eine unangenehme Vorstellung. Dabei gilt: Wer sauber dokumentiert, klare Trennung von Privat und Beruf wahrt und steuerlich begleitet wird, hat selten Überraschungen zu befürchten. Trotzdem kommt es bei Arztpraxen immer wieder zu Nachforderungen – oft wegen formaler Mängel oder fehlender Belege.
Wer wird geprüft – und warum?
Die Betriebsprüfung (BP) erfolgt stichprobenartig oder anlassbezogen durch das Finanzamt. Betroffen sind meist Wahlärzt:innen mit eigenen Ordinationen, aber auch Gemeinschaftspraxen, GmbHs oder selbständige Spitalsärzt:innen.
Kriterien können sein:
Hohe Betriebsausgaben bei vergleichsweise geringen Umsätzen
Unregelmäßige Umsatzsteuer-Voranmeldungen
Hinweise aus Kontrollmitteilungen oder anonyme Anzeigen
Grundsätzlich kann jeder Unternehmer bzw jede Unternehmerin im Rahmen der „turnusmäßigen Prüfung“ ausgewählt werden – auch ohne konkreten Anlass.
Was wird geprüft?
Der Fokus liegt auf der steuerlichen Gesamtsituation und zwar, unter anderem auf:
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Privatnutzung von PKW, Handy, Räumen etc.
Ordinationskosten und Investitionen
Umsatzsteuerliche Behandlung (v. a. bei Labor, Privatleistungen)
Reisekosten und Fortbildungen
Belegwesen und Kassenbuchführung
Zusammenarbeit mit Angehörigen (z. B. Ehegatt:innen)
Häufige Fehlerquellen
Unklare Privatanteile bei Ordinations-PKW
Fehlende Dokumentation bei Reisen und Fortbildungen
Nicht belegbare Bewirtungskosten
Barumsätze ohne Registrierkasse
Unvollständige oder verspätete UVA-Abgaben
Überhöhte oder unübliche Mietkosten an Angehörige
Viele Ärzt:innen nutzen etwa private Fahrzeuge oder Wohnräume für die Ordination – das ist zulässig, aber korrekt zu dokumentieren!
Wie läuft eine Prüfung ab?
Ankündigung durch das Finanzamt (schriftlich, i. d. R. 1–2 Wochen im Voraus)
Anforderung von Unterlagen (Belege, Steuererklärungen, Kassenjournale etc.)
Prüfung vor Ort oder in der Kanzlei Ihrer Steuerberatung
Schlussbesprechung und allfälliger Prüfbericht
Nachforderung oder Festsetzung von Bescheiden
Tipps zur Vorbereitung
Belegablage digital und vollständig – am besten chronologisch und nach Kategorien
Privatanteile plausibel dokumentieren – z. B. mit Fahrtenbuch
Betriebsstruktur schriftlich erklären – bei Beteiligungen oder Kooperationen
Kassenführung kontrollieren – auch bei Wahlärzt:innen ohne Registrierkasse
Was tun bei Unsicherheiten?
Prüfen Sie jährlich gemeinsam mit Ihrer Steuerberatung, ob die Buchhaltung „prüfungsfit“ ist.
Lassen Sie heikle Punkte vorab simulieren – z. B. durch interne Plausibilitätskontrolle.
Nutzen Sie unsere digitale Vorprüfung & Checklisten für Ärzt:innen.
Fazit
Eine Betriebsprüfung ist kein Grund zur Sorge – aber ein Fall für gute Vorbereitung. Wer sauber arbeitet, spart sich nicht nur potenzielle Nachzahlungen, sondern auch viele Stunden Erklärungsaufwand.
📩 Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung, begleiten den gesamten Prüfprozess und schützen Ihre Interessen gegenüber dem Finanzamt.
Hinweis: Es gelten die rechtlichen Vorschriften zum Stichtag 09.02.2026. Eine Anpassung an eventuelle rechtliche Änderungen wird in diesem Artikel nicht vorgenommen.
Mag. Dimitar Zlatev ist Steuerberater und Managing Director von Simplify Tax Steuerberatung. Er unterstützt Unternehmen und Privatpersonen in sämtlichen steuerlichen Fragen als kompetenter Partner. Bei komplexen Sachverhalten kreiert er verständliche und umsetzbare Lösungen.